Vertragsgrundlagen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Leistungen, Angebote und sonstigen Geschäftsbeziehungen zwischen DigitalUplift, Inhaber David Mahoney, Körnerstraße 1, 22301 Hamburg – nachfolgend „Auftragnehmer" – und seinen Auftraggebern.

1.2 Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.

1.3 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.4 Entgegenstehende oder abweichende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.5 Individuelle Vereinbarungen, Angebote, Leistungsbeschreibungen und schriftliche Zusatzvereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsschluss

2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

2.2 Verbindliche Angebote haben eine Bindefrist von 14 Kalendertagen ab Angebotsdatum, sofern nichts Abweichendes geregelt ist.

2.3 Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Annahme eines Angebots, Gegenzeichnung eines Vertragsdokuments, schriftliche Auftragsbestätigung oder Beginn der Leistungserbringung nach Freigabe durch den Auftraggeber.

2.4 Rahmenverträge regeln die allgemeinen Bedingungen der Zusammenarbeit. Einzelaufträge werden nur insoweit Vertragsbestandteil, wie sie schriftlich oder in Textform konkretisiert und freigegeben wurden.

2.5 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen mindestens der Textform. Mündliche Zusagen sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wurden.

§ 3 Leistungsumfang

3.1 Art, Inhalt und Umfang der Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der vereinbarten Leistungsbeschreibung.

3.2 Soweit nicht ausdrücklich ein konkreter Erfolg geschuldet ist, erbringt der Auftragnehmer seine Leistungen als Dienstleistung. Dies gilt insbesondere für Beratungsleistungen, SEO, KI-Strategieberatung, Google Ads, Content Marketing, Audits und laufende Optimierungen.

3.3 Soweit ausdrücklich die Herstellung eines konkret vereinbarten Werks geschuldet ist, erfolgt die Leistung auf werkvertraglicher Grundlage – insbesondere bei Website-Erstellungen, Relaunch-Projekten oder technischen Implementierungen.

3.4 Angaben zu SEO-Potenzialen, Google-Rankings, Conversion-Raten, Leads, Kampagnenerfolg oder sonstigen wirtschaftlichen Ergebnissen stellen – sofern nicht ausdrücklich schriftlich garantiert – keine Erfolgsgarantie dar.

3.5 Leistungen können von Entscheidungen Dritter abhängen, insbesondere von Google, Meta, Hosting-Anbietern, CMS- oder Plugin-Herstellern. Für deren Verfügbarkeit, Richtlinien, Algorithmus-Änderungen oder Sperrungen übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr.

3.6 Änderungs- und Erweiterungswünsche nach Vertragsschluss sind gesondert zu vereinbaren (Change Request). Change Requests können zu Anpassungen von Leistungsumfang, Terminen und Vergütung führen.

3.7 Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind nicht geschuldet: laufende Wartung, Hosting, Rechtstexte, rechtliche Prüfung, Datenschutzprüfung, dauerhafte Plugin-Pflege, Sicherheitsmonitoring, Lizenzkosten Dritter sowie Übersetzungen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungshandlungen vollständig, richtig und rechtzeitig zu erbringen.

4.2 Hierzu gehören insbesondere: Bereitstellung von Zugängen, Freigaben, Daten, Briefings und Ansprechpartnern; rechtzeitige inhaltliche Freigaben; Prüfung von Entwürfen und Arbeitsergebnissen; Benennung eines entscheidungsbefugten zentralen Ansprechpartners.

4.3 Der Auftraggeber sichert zu, dass von ihm gelieferte Inhalte, Daten, Medien und Materialien frei von Rechten Dritter sind oder rechtmäßig verwendet werden dürfen.

4.4 Verzögerungen oder Mehraufwand, die auf verspätete oder unvollständige Mitwirkung zurückzuführen sind, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Termine zu verschieben, Leistungen auszusetzen und Mehraufwand gesondert zu vergüten.

4.5 Sofern der Auftraggeber nach Aufforderung über mehr als 14 Kalendertage keine erforderliche Mitwirkung erbringt, kann der Auftragnehmer den Projektzeitplan einseitig neu disponieren. Bereits reservierte Kapazitäten müssen nicht priorisiert erneut freigehalten werden.

§ 5 Vergütung

5.1 Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder der schriftlichen Preisvereinbarung. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

5.2 Soweit keine Pauschalvergütung vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Zeitaufwand auf Stunden- oder Tagessatzbasis.

5.3 Reisekosten, Lizenzkosten, Mediabudgets, Kosten für Drittanbieter und sonstige Nebenkosten werden gesondert berechnet, sofern nicht ausdrücklich im Angebot enthalten.

5.4 Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten gesetzliche Verzugsfolgen; der Verzugszinssatz gegenüber Unternehmern beträgt neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

5.5 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich offener Forderungen zurückzuhalten.

5.6 Bei Dauermandaten ist der Auftragnehmer berechtigt, die Vergütung einmal pro Kalenderjahr angemessen anzupassen. Die Anpassung ist mindestens 30 Kalendertage vor Wirksamwerden in Textform anzukündigen.

5.7 Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zu.

§ 6 Abnahme

6.1 Soweit werkvertragliche Leistungen geschuldet sind, ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet, sobald die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

6.2 Erfolgt innerhalb von 10 Werktagen nach Bereitstellung und Abnahmeaufforderung weder eine schriftliche Abnahme noch eine nachvollziehbare Mängelrüge unter konkreter Bezeichnung wesentlicher Mängel, gilt die Leistung als abgenommen.

6.3 Die Leistung gilt ebenfalls als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie produktiv nutzt, veröffentlicht oder live schaltet.

6.4 Teilabnahmen sind zulässig für in sich abgeschlossene Projektabschnitte.

6.5 Bei Mängeln ist dem Auftragnehmer zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.

6.6 Bei dienstvertraglichen oder fortlaufenden Leistungen – insbesondere Beratung, SEO oder Ads-Management – findet keine Abnahme statt.

§ 7 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

7.1 Urheberrechtliche Nutzungsrechte an individuell erstellten Arbeitsergebnissen gehen – soweit übertragbar – erst mit vollständiger Zahlung der jeweiligen Vergütung auf den Auftraggeber über.

7.2 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im vertraglich vorausgesetzten Umfang. Ein ausschließliches Nutzungsrecht bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

7.3 Rohdaten, offene Arbeitsdateien, Zwischenergebnisse, nicht ausgewählte Varianten, interne Templates, Methoden und Frameworks verbleiben beim Auftragnehmer, sofern nicht ausdrücklich deren Herausgabe vereinbart wurde.

7.4 Open-Source-Komponenten – insbesondere WordPress, Plugins, Themes und Bibliotheken – unterliegen ausschließlich den jeweiligen Lizenzbedingungen ihrer Rechteinhaber.

7.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenz zu nennen, insbesondere auf der Website, in Portfolios und in Präsentationen. Der Auftraggeber kann dieser Referenznutzung jederzeit in Textform widersprechen.

§ 8 Vertraulichkeit

8.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für Vertragszwecke zu verwenden.

8.2 Als vertraulich gelten insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Strategien, Kalkulationen, Zugänge, interne Prozesse, Angebotsinhalte, Analysen und nicht öffentliche technische oder wirtschaftliche Informationen.

8.3 Nicht als vertraulich gelten Informationen, die bereits öffentlich bekannt waren, ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung bekannt werden, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften offengelegt werden müssen.

8.4 Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt über die Beendigung des Vertrags hinaus für weitere 3 Jahre.

§ 9 Datenschutz

9.1 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und zur Durchführung des Vertrags.

9.2 Soweit der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien – soweit erforderlich – eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

9.3 Der Auftraggeber bleibt datenschutzrechtlich verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Daten, Tracking-Setups, Kontaktformulare und sonstigen Datenverarbeitungsvorgänge auf seinen Systemen, soweit diese nicht ausdrücklich vom Auftragnehmer übernommen werden.

§ 10 Haftung

10.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

10.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

10.3 Die Haftung ist der Höhe nach auf die Nettovergütung des jeweiligen Einzelauftrags begrenzt; bei Dauerschuldverhältnissen auf die Nettovergütung der letzten 12 Monate, maximal die Nettojahresvergütung des betroffenen Vertrags.

10.4 Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust, Rankingverluste, Kampagnenunterbrechungen oder sonstige nicht unmittelbare Vermögensschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

10.5 Der Auftragnehmer haftet nicht für Kontosperrungen bei Google Ads oder Meta, Algorithmus-Änderungen, Hosting-Ausfälle, Plugin-Konflikte, Sicherheitslücken in Drittsoftware oder Rankingveränderungen infolge von Suchmaschinen-Updates.

10.6 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in allen sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

§ 11 Laufzeit und Kündigung

11.1 Projektverträge enden mit vollständiger Leistungserbringung und – soweit werkvertraglich geschuldet – mit Abnahme.

11.2 Dauermandate haben, sofern nicht anders vereinbart, eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit sind sie von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende in Textform kündbar.

11.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftragnehmer insbesondere vor bei ausbleibendem Zahlungsausgleich trotz Mahnung, nachhaltiger Verletzung von Mitwirkungspflichten oder schwerwiegender Störung des Vertrauensverhältnisses.

11.4 Im Fall einer Kündigung sind bis zum Wirksamwerden erbrachte Leistungen, angefallene Aufwände und nicht stornierbare Drittanbieter-Kosten vom Auftraggeber zu vergüten.

11.5 Nach Vertragsende übergibt der Auftragnehmer herausgabepflichtige Unterlagen und Zugänge im geschuldeten Umfang. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen offener Forderungen bleibt unberührt.

§ 12 Schlussbestimmungen

12.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – Hamburg.

12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

12.4 Individuelle Vereinbarungen der Parteien haben Vorrang vor diesen AGB.

12.5 Rechtserhebliche Erklärungen des Auftraggebers – insbesondere Kündigungen, Abnahmen und Mängelanzeigen – bedürfen mindestens der Textform.

12.6 Eine Abtretung von Ansprüchen des Auftraggebers ist nur mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers zulässig.

Stand: April 2026.